Reform 2026 · E-Reporting für E-Commerce

Was muss Ihr
E-Commerce-Shop
an die Behörde übermitteln,
um die Reform zu erfüllen?

Über die B2B-E-Rechnung hinaus fallen Verbraucherverkäufe und internationale Vorgänge unter das E-Reporting. Die wichtigsten Antworten unten, mit offiziellen Quellen der französischen Regierung.

E-Reporting und E-Commerce

Die E-Rechnung deckt nicht alle Ihre Onlineverkäufe ab

Frankreichs E-Rechnungsreform hat zwei sich ergänzende Pflichten: die E-Rechnung (Ausstellung und Empfang elektronischer Rechnungen zwischen umsatzsteuerpflichtigen, in Frankreich ansässigen Unternehmen) und das E-Reporting (Übermittlung von Transaktionsdaten – und gegebenenfalls Zahlungsdaten – für Vorgänge außerhalb der inländischen B2B-E-Rechnung).

Für Onlinehändler deckt das E-Reporting typischerweise B2C-Verkäufe, grenzüberschreitende Vorgänge und Zahlungsdaten ab, wenn die USt. bei Zahlungseingang fällig wird. Die Übermittlung erfolgt über eine staatlich zugelassene Plattform (Plateforme Agréée) oder eine kompatible Lösung.

  • B2C-Verkäufe: pro Tag aggregierte Transaktionsdaten
  • Internationale Vorgänge (außerhalb der französischen B2B-E-Rechnung)
  • Dienstleistungen / Anzahlungen: Zahlungs-E-Reporting, wenn die USt. bei Zahlungseingang fällig wird
Zeitplan

Wichtige Termine

1. September 2026

Große Unternehmen und Mittelstand (ETI)
Verpflichtende B2B-E-Rechnung und E-Reporting für Vorgänge im Anwendungsbereich. Alle Unternehmen müssen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen.

1. September 2027

KMU, Kleinstunternehmen und sehr kleine Unternehmen
Gleiche Fristen für die B2B-Ausstellung und das E-Reporting. Die meisten Onlineshops fallen unter dieses Datum.
E-Commerce-Anwendungsbereich

Welche Onlineverkäufe lösen ein E-Reporting aus?

B2C-Bestellungen auf Ihrer Website oder einem Marktplatz
Verkäufe an Verbraucher liegen außerhalb der B2B-E-Rechnung: HT- und USt.-Beträge werden als Transaktions-E-Reporting übermittelt, aggregiert pro Tag und USt.-Satz.
Geschäftskunden im Ausland
Vorgänge mit nicht ansässigen oder außerhalb des Anwendungsbereichs der B2B-E-Rechnung liegenden Partnern werden vom Transaktions-E-Reporting erfasst.
Zahlungseingänge (Dienstleistungen, Anzahlungen)
Wenn die USt. bei Zahlungseingang fällig wird und Sie nicht für die USt. nach vereinbarten Entgelten optiert haben, müssen auch Zahlungsdaten übermittelt werden.
FAQ

Häufig gestellte Fragen von Onlineverkäufern

Aufklärende Inhalte im Einklang mit offiziellen Veröffentlichungen, die 2026 verfügbar sind. Dies ist keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Machen Sie Ihren E-Commerce-Stack fit für die Reform

Verbinden Sie Ihren Shop und Ihre Rechnungssoftware, um Abläufe zu optimieren, bevor das E-Reporting in Kraft tritt.