Mehrwertsteuer-OSS für Ihren E-Commerce — abgewickelt durch Ihre Rechnungssoftware
Order Invoicer kennzeichnet OSS-fähige Verkäufe, wendet den MwSt.-Satz des Bestimmungslandes an und liefert Ihrer Rechnungssoftware die Daten, die sie für eine saubere vierteljährliche OSS-Erklärung benötigt.
Ein Portal, eine Erklärung, die gesamte EU
Seit dem 1. Juli 2021 ersetzt der One-Stop-Shop (OSS) die länderweise MwSt.-Registrierung für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe innerhalb der EU. Sie berechnen den MwSt.-Satz des Käuferlandes, erklären ihn einmal pro Quartal über Ihr heimisches Steuerportal und zahlen einen einzigen Betrag.
OSS wird für Fernverkäufe über 10.000 € grenzüberschreitenden B2C-Umsatzes pro Jahr verpflichtend. Unterhalb dieser Schwelle können Sie bei Ihrem heimischen MwSt.-Satz bleiben oder freiwillig teilnehmen.
- B2B-Verkäufe: ohne MwSt. (Reverse Charge) nach VIES-Prüfung in Rechnung gestellt
- B2C-Verkäufe (EU): MwSt. zum Satz des Käuferlandes, über OSS erklärt
- B2C-Verkäufe (außerhalb der EU): Ausfuhren, ohne MwSt.
Bleiben Sie konform, ohne Ihr Team auszubremsen
OSS-Automatisierung über Ihren gesamten Stack
Kompatibel mit Ihrer Rechnungssoftware
Die OSS-Automatisierung funktioniert mit jeder von Order Invoicer unterstützten Rechnungssoftware — wählen Sie Ihre, um den passenden Connector zu sehen.
Funktioniert mit Ihrem Shop
Verbinden Sie Ihre E-Commerce-Plattform einmal — Order Invoicer kümmert sich um OSS-fähige Bestellungen, von Anfang bis Ende.