EU-Mehrwertsteuer · One-Stop-Shop

Mehrwertsteuer-OSS für Ihren E-Commerce — abgewickelt durch Ihre Rechnungssoftware

Order Invoicer kennzeichnet OSS-fähige Verkäufe, wendet den MwSt.-Satz des Bestimmungslandes an und liefert Ihrer Rechnungssoftware die Daten, die sie für eine saubere vierteljährliche OSS-Erklärung benötigt.

Keine Kreditkarte erforderlich14-tägige TestphaseEinrichtung in 5 Minuten
Was ist Mehrwertsteuer-OSS?

Ein Portal, eine Erklärung, die gesamte EU

Seit dem 1. Juli 2021 ersetzt der One-Stop-Shop (OSS) die länderweise MwSt.-Registrierung für grenzüberschreitende B2C-Verkäufe innerhalb der EU. Sie berechnen den MwSt.-Satz des Käuferlandes, erklären ihn einmal pro Quartal über Ihr heimisches Steuerportal und zahlen einen einzigen Betrag.

OSS wird für Fernverkäufe über 10.000 € grenzüberschreitenden B2C-Umsatzes pro Jahr verpflichtend. Unterhalb dieser Schwelle können Sie bei Ihrem heimischen MwSt.-Satz bleiben oder freiwillig teilnehmen.

  • B2B-Verkäufe: ohne MwSt. (Reverse Charge) nach VIES-Prüfung in Rechnung gestellt
  • B2C-Verkäufe (EU): MwSt. zum Satz des Käuferlandes, über OSS erklärt
  • B2C-Verkäufe (außerhalb der EU): Ausfuhren, ohne MwSt.
Warum es wichtig ist

Bleiben Sie konform, ohne Ihr Team auszubremsen

Eine einzige EU-Erklärung
Keine MwSt.-Registrierung mehr in jedem Mitgliedstaat — eine vierteljährliche OSS-Erklärung deckt all Ihre grenzüberschreitenden B2C-Verkäufe ab.
Jedes Mal der richtige Satz
Der MwSt.-Satz des Bestimmungslandes wird automatisch anhand der Lieferadresse und der Produktkategorie angewendet.
Prüfungssichere Aufzeichnungen
Ein 10-Jahres-Register pro Käuferland wird erstellt und zwischen Ihrem Shop und Ihrer Rechnungssoftware synchron gehalten.
Wie Order Invoicer hilft

OSS-Automatisierung über Ihren gesamten Stack

Erkennung OSS-fähiger Verkäufe
Wir kennzeichnen jede B2C-Bestellung mit Versand in ein anderes EU-Land als OSS und leiten sie mit dem korrekten Satz an Ihre Rechnungssoftware weiter.
VIES-USt-IdNr.-Prüfung
Käufer-USt-IdNr. werden gegen die VIES-Datenbank validiert, sodass B2B-Rechnungen bei Anwendbarkeit ohne MwSt. (Reverse Charge) ausgestellt werden.
Länderspezifische MwSt.-Sätze
Aktuelle Sätze pro Mitgliedstaat werden auf jede Rechnung angewendet — keine manuelle Zuordnung oder Tabellen mit Sätzen zu pflegen.
Vierteljährlicher OSS-Bericht
Exportieren Sie die benötigten Summen (steuerpflichtiger Betrag, MwSt., Land), um Ihre OSS-Erklärung in wenigen Minuten einzureichen.
OSS-FAQ

Häufig gestellte Fragen

Bereit, Ihre EU-Mehrwertsteuer zu automatisieren?

Verbinden Sie Ihren Shop und Ihre Rechnungssoftware — in Minuten OSS-bereit.