
Verbinden Sie Ihren E-Commerce mit NetSuite
Order Invoicer synchronisiert Ihre Bestellungen aus Ihrem Onlineshop automatisch mit NetSuite. Keine manuelle Eingabe mehr — Rechnungen, Gutschriften und Kunden werden sofort erstellt.
NetSuite ist die Cloud-ERP-Suite von Oracle und deckt Finanzen, Rechnungsstellung, Bestandsverwaltung und CRM für schnell wachsende und mittelständische Unternehmen ab. Sie zentralisiert Buchhaltung, Abrechnung, Umsatzrealisierung und tochtergesellschaftsübergreifendes Reporting in einer einzigen Plattform.
Wichtigste Funktionen
- Rechnungsstellung & Forderungen
- Hauptbuch & Finanzen
- Mehrere Tochtergesellschaften & Mehrwährungsfähigkeit
- Umsatzrealisierung
- Bestands- & Auftragsverwaltung
Kompatible E-Commerce-Plattformen
Verbinden Sie NetSuite mit all Ihren bevorzugten Shops — wählen Sie Ihre Plattform, um den passenden Connector zu sehen.
Sparen Sie Zeit bei Ihrer NetSuite-Rechnungsstellung
Verfügbare Workflows
Inklusive
In Ihrem Rechnungssoftware-Angebot enthalten
- 100 Credits/Monat
- Bestellungen werden zu Rechnungen
- Erstattungen werden zu Gutschriften
- Einmal täglich synchronisiert
Launch
Für kleine Unternehmen, die gerade erst starten
Alles aus Inklusive, plus:
- 500 Credits/Monat
- Echtzeit-Synchronisation
- Priorisierter E-Mail-Support
Preise in Euro (EUR), zzgl. MwSt.
Angebot vorbehalten für gewerbliche Nutzer (B2B), die im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit handeln.
14-tägige kostenlose Testphase ohne Kreditkarte. Keine automatische Verlängerung nach Ablauf der Testphase — ein kostenpflichtiges Abonnement wird erst aktiviert, nachdem Sie es ausdrücklich abgeschlossen haben. Sie können jederzeit über Ihr Konto kündigen, ohne Verpflichtung.
Als gewerblicher Nutzer (B2B) gilt das 14-tägige Widerrufsrecht (französisches Verbrauchergesetzbuch Art. L221-18) nicht für Ihr Abonnement. Sofern es anwendbar wäre, würden Sie durch die Nutzung des Dienstes vor Ablauf der 14-tägigen Frist auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin auf Ihr Widerrufsrecht verzichten, sobald der Dienst vollständig erbracht wurde (Art. L221-28, 13°).